INOVATUS · SPRACHDIENSTLEISTUNGEN FÜR ÖSTERREICH

Übersetzungen für Österreich

Inovatus unterstützt Privatpersonen und Unternehmen in Österreich bei der Übersetzung von Urkunden, Fachtexten und Geschäftsunterlagen. Auch beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschleistungen können Sie bei uns anfragen. Die passende Ausfertigung, die erforderliche Qualifikation und die Verfügbarkeit klären wir vor der Beauftragung.

Unverbindliches Angebot anfragen

Wiener Rathaus und historische Architektur in warmem Licht

Übersetzen, dolmetschen und Texte bearbeiten

Geordnete Unterlagen, Schreibutensilien und Dokumentenmappe am Schreibtisch

UNTERLAGEN FÜR ÖSTERREICH

Auf den Empfänger kommt es an

Für ein Standesamt, eine Hochschule oder ein Unternehmen gelten unterschiedliche Vorgaben. Wir besprechen Dokumentart, Sprachrichtung und Ausfertigung, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Dokumentart auswählen →

GESPRÄCHE UND TERMINE

Verständigung persönlich oder digital

Beschreiben Sie Anlass, Sprachkombination, Ort und Termin. Daraus ergeben sich die passende Form des Dolmetschens und die Anforderungen an die ausführende Person.

Dolmetschtermin besprechen →

Mehrsprachiges Gespräch in einem hellen Besprechungsraum

DOKUMENTE · SPRACHEN · ANLÄSSE

Der passende Einstieg für Ihr Anliegen

54 Dokumentarten

Von Personenstandsurkunden über Maturazeugnisse bis zum Firmenbuchauszug.

70 Sprachen

Hinweise zu Schrift, Namen und der benötigten Sprachkombination.

Ihr Dokument. Ihr Verwendungszweck.

Eine Geburtsurkunde für das Standesamt verlangt einen anderen Ablauf als ein Produkttext für den österreichischen Markt. Deshalb klären wir zuerst, wer die Übersetzung erhält, welche Sprache benötigt wird und ob besondere Formvorgaben gelten. So erhalten Sie ein Angebot für die tatsächlich benötigte Leistung.

Bei amtlichen Unterlagen achten wir auf Namen, Datumsangaben, Stempel und Vermerke. Bei Unternehmenskommunikation stehen Fachbegriffe, Zielgruppe und ein natürlicher Stil im Vordergrund. Wissenschaftliche Texte werden sprachlich bearbeitet, ohne Ergebnisse oder Aussagen eigenmächtig zu verändern.

Beglaubigte Übersetzungen richtig beauftragen

Teilen Sie uns die Anforderungen der empfangenden Behörde mit. Wir prüfen, welche Ausfertigung für Ihre Sprachrichtung verfügbar ist und ob eine in Österreich entsprechend befugte Dolmetscherin oder ein entsprechend befugter Dolmetscher erforderlich ist.

Eine Beglaubigung der Übersetzung, eine beglaubigte Kopie und eine Apostille haben unterschiedliche Funktionen. Nicht jedes Dokument braucht alle diese Schritte. Für bestimmte öffentliche Urkunden innerhalb der EU gelten Erleichterungen; außerhalb dieses Anwendungsbereichs ist die konkrete Vorgabe zu prüfen.

KLARER ABLAUF

Von der Anfrage bis zur Lieferung

  1. Anfrage senden

    Sprache, Unterlagen, Empfänger und Termin nennen.

  2. Angebot prüfen

    Umfang, Preis und Lieferung vor dem Auftrag klären.

  3. Übersetzung erhalten

    Die vereinbarte Fassung nach Beauftragung bearbeiten und liefern.

Nennen Sie uns die Sprachkombination, die Dokumentart, die empfangende Stelle und den gewünschten Termin. Nach Prüfung der Unterlagen nennen wir Ihnen den Leistungsumfang, den Preis und den Liefertermin. Kosten für besondere Formatierungen, eine Beglaubigung, zusätzliche Exemplare und den Versand werden gesondert ausgewiesen.

Sie können Ihren Auftrag online mit uns abstimmen. Eine österreichische Abholstelle ist nicht angegeben; die Übermittlung von Originalen und den Versand vereinbaren wir gesondert. Einen persönlichen Dolmetscheinsatz bestätigen wir nach Prüfung des Einsatzortes und der Verfügbarkeit.

So funktioniert es im Detail →

Für private Anliegen und internationale Geschäfte

Im Dokumentenverzeichnis finden Sie Personenstandsurkunden, Bildungsnachweise, Verträge und weitere Unterlagen. Die Sprachübersicht hilft bei der Anfrage auch seltener Sprachkombinationen. Für Unternehmen lassen sich Fachübersetzung, Lektorat, Lokalisierung und mehrsprachiger Satz zu einem klar abgegrenzten Projekt verbinden.

Sie haben bereits eine behördliche Unterlagenliste oder konkrete Textvorgaben? Diese Informationen sind der beste Ausgangspunkt. Bitte klären Sie vor der Übermittlung besonders sensibler Dateien einen geeigneten Übermittlungsweg.

Häufige Fragen

Kann ich eine Übersetzung ohne persönlichen Besuch anfragen?

Ja. Die erste Prüfung kann auf Basis lesbarer Dateien erfolgen. Ob für die endgültige Ausfertigung ein Original benötigt wird, wird vorab geklärt.

Werden alle Übersetzungen automatisch bei Behörden anerkannt?

Nein. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Dokument und Verfahren. Wir stimmen die angefragte Ausfertigung mit Ihren Vorgaben ab; über die Verwendung im Verfahren entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der geltenden Vorschriften.

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IHR VORHABEN IN ÖSTERREICH

Welche Unterlagen möchten Sie übersetzen lassen?

Teilen Sie uns Sprache, Verwendungszweck und Termin mit. Wir prüfen Ihre Anfrage und klären die geeignete Ausfertigung.

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